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Die Offene Behindertenarbeit der Assistenz GmbH ist ein ambulanter Dienst für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung jeden Alters, die in den Betreuungs- und Fördereinrichtungen der Lebenshilfe Donau-Ries betreut werden sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Durch ein niedrigschwelliges und breit gefächertes Angebot sichert die OBA die Teilhabe von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Der Dienst unterstützt diese Menschen dabei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen sowie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zugleich werden aber auch Angehörige und Bezugspersonen in der Alltagsbewältigung bedürfnisorientiert und flexibel unterstützt und entlastet.
Angebote der Offenen Behindertenarbeit
Allgemeine Beratung
• Klärung des Hilfebedarfs
• Information über mögliche Hilfsangebote
• Aufzeigen von in Frage kommenden Hilfen und Unterstützung bei der Vermittlung von notwendigen Hilfen
• Hilfestellung bei Anträgen auf Kostenübernahme nach SGB IX, SGB XI
• Vermittlung von Fachberatung
• Vermittlung zu Selbsthilfegruppen bis hin zur Initiierung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Familienentlastender Dienst
• Stunden- und tageweise Betreuung des behinderten Familienmitglieds
• Einzelbetreuung zu Hause und bei Mitarbeitern
• Gruppenbetreuung
• Betreuung am Wochenende und während der Ferien
Assistenzdienste
• Begleitung zu Freizeitaktivitäten und öffentlichen Veranstaltungen
• Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
• Integration in ortsansässige Vereine
• Begleitung zu Terminen und auf Ämter und Behörden
Freizeit-, Begegnungs- und Bildungsmaßnahmen
• Ausflugsangebote
• Freitagstreff
• Musik-Gruppe
• Sportgruppen
• Schwarzlichttheater
• Kunstwerkstatt
• Wechselnde Kursangebote in den Bereichen Fitness, Computer, Werken und Basteln
• Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Bei den letztgenannten Freizeit-, Begegnungs- und Bildungsmaßnahmen wird je nach Angebot ein Unkostenbeitrag für Eintritt, Fahrt, Materialien und Betreuung erhoben.
Finanzierung bzw. Kosten des Familienentlastenden Dienstes und der Assistenzdienste
Liegt Pflegebedürftigkeit vor (mindestens Pflegestufe 1) übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten im Rahmen der Urlaubs- und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Weiterhin können noch zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI beantragt werden (auch bei Pflegestufe 0). Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor oder sind die Leistungen der Pflegekasse erschöpft, beteiligt sich die Familie an den entstehenden Betreuungskosten.
Die Offene Behindertenarbeit ist Mitglied in der Arbeits-Gemeinschaft Offene Behindertenarbeit ( OBA) im Landkreis Donau-Ries, die ein differenziertes Angebot an offenen Hilfen gewährleistet.
• Bayerisches Rotes Kreuz
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