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Behinderte Menschen haben - entsprechend den Wohnbedürfnissen der Nichtbehinderten - ein Anrecht auf ein menschenwürdiges und möglichst eigenständiges Wohnen in einem normalen sozialen Umfeld.
Voraussetzungen für eine Integration sind:
• das Wohnen von behinderten Menschen muß inmitten von Wohngebieten möglich sein, nicht auf der „grünen Wiese“ oder gar in Gewerbegebieten;
• eine normale Nachbarschaft und die Teilnahme am täglichen Leben ist auch für Behinderte selbstverständlich;
• im Rahmen eines Verbundsystems sollte für individuelle Wohnmöglichkeiten und größtmögliche Selbständigkeit gesorgt sein;
• jede(r) Behinderte hat eine unterschiedliche Biographie und Behinderung und muß daher individuell versorgt und gefördert werden.
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