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Termine

Mai
Pfingstsonntag
27. Mai 2012 (ganztägig)
Pfingstmontag
28. Mai 2012 (ganztägig)
Juni
Fronleichnam
07. Juni 2012 (ganztägig)
Juli
Spitalhoffest in Nördlingen, Spitalhof
21. Juli 2012 (ganztägig)
August
Mariä Himmelfahrt
15. August 2012 (ganztägig)
Gesamter Kalender


1) Einrichtung und Gestaltung des Wohnstättenverbundes

Derzeit bietet der Verbund 118 Wohnplätze in insgesamt fünf Wohnheimen und fünf Außenstellen an. Die Wohnangebote gliedern sich in 17 Wohngruppen in Nördlingen und Asbach-Bäumenheim für unterschiedliche Personenkreise, je nach Alter und Behinderung.
Zu den Angeboten gehören auch die ambulante Betreuung, selbständiges Wohnen mit reduziertem Pflegesatz und die Vollzeitbetreuung. Je nach Behinderung und Fähigkeiten kann zwischen den Wohnformen auch gewechselt werden.

Ziel der Förderung ist ein weitgehend eigenständiges Leben der Bewohner durch die Hilfe zur Selbsthilfe. In allen Bereichen, auch im Schwerstbehindertenbereich haben die Förderung und der Erhalt der Fähigkeiten der Bewohner Priorität.
Die meisten Bewohner haben ihre Heimat in den jeweils individuell angepassten Wohngruppen gefunden und werden langfristig Hilfe benötigen.


2) Alltagsstrukturen, Routinen, Angebote und Tätigkeiten

Die Wohnstätte ist autark. Sie versorgt sich selbst, d.h. sie kocht, wäscht, kauft ein und wirtschaftet im Rahmen eines Budgets eigenverantwortlich. Jede Wohngruppe verfügt über eine Küche, Waschmaschine, Trockner, usw.
Jeder Bewohner übernimmt Aufgaben in der Gruppe. Diese "Hausdienste" werden regelmäßig neu festgelegt und nach den Fähigkeiten der Bewohner verteilt. Jeder Mitarbeiter hat die gleichen Pflichten und Rechte wie der Bewohner. Die Mitarbeiter sind zur Teilnahme am Essen verpflichtet und kochen gemeinsam mit den Bewohnern. Putz- und Hygienearbeiten werden von allen Mitarbeitern gleichermaßen erledigt.
Einkäufe werden in der Regel täglich gemeinsam mit den Bewohnern getätigt. Wöchentlich wird mit den Bewohnern ein Essensplan festgelegt. Dieser orientiert sich nach den Wünschen der Bewohner und Mitarbeitern und an einer Ausgewogenheit der Ernährung.
Die Zimmer der Bewohner werden von ihnen selbst aufgeräumt, gereinigt und die Betten selbstgemacht. Die Mitarbeiter stehen nur wenn nötig mit Rat und Tat zur Seite.

Alle Bewohner sind in der Donau-Ries-Werkstätten GmbH für Behinderte tätig oder arbeiten in der ROKO GmbH, einer Selbsthilfefirma für psychisch Kranke. Der durchschnittliche Verdienst (nach Abzug der Eigenbeteiligung an den Heimkosten) beträgt ca. 100 Euro. Dazu kommen 84 Euro Taschengeld vom Sozialhilfeträger. Je nach den Fähigkeiten der Bewohner verwalten diese ihr Geld selbst oder erhalten es entweder täglich, wöchentlich und monatlich von den Mitarbeitern ausbezahlt. Der Umgang mit Geld wird in den Wohngruppen trainiert.
Alle Bewohner werden wahlweise vom Bus abgeholt, bzw. gebracht oder erreichen die WfB zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Zwischen dem Wohnstättenverbund und den Donau-Ries-Werkstätten bestehen enge Kontakte. Individuelle Besonderheiten und Auffälligkeiten, organisatorische Fragen und pädagogische Förderkonzepte für die Bewohner werden einvernehmlich auf Gruppenleiterebene, bzw. durch die Einrichtungsleiter geregelt.

Grundsätzlich werden die Wohnheimkosten vom zuständigen überregionalen Kostenträger übernommen, je nach dem Wohnsitz des jeweiligen Bewohners, bei uns im allgemeinen vom Bezirk Schwaben. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Bewohner über nicht mehr als 2301 Euro Vermögen verfügt. Auch Zuzahlungen der Eltern zum Wohnheimplatz sind möglich, allerdings richten sich hier die Bedingungen nach Alter und der persönlichen Situation des Behinderten und seines Umfeldes.
Eine andere Voraussetzung ist die ärztliche Befürwortung für die Notwendigkeit einer Heimunterbringung. Diese wird in der Regel vom Gesundheitsamt erstellt.


3) Zusammenleben

Grundsätzlich wird jeder neue Bewohner für eine Woche zum Probewohnen eingeladen. Nach Ablauf der Woche wird im Mitarbeiter- und Bewohnerteam entschieden, ob er aufgenommen wird. Die Bewohner der Wohngruppe haben hier ein Mitspracherecht.
Im wöchentlichen Bewohnerteam haben die Bewohner die Gelegenheit, im Austausch mit den Mitarbeitern Kritik, Wünsche und Anerkennung zu äußern. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Würde und die Privatsphäre der Bewohner zu respektieren.


4) Beziehungen und Netzwerke

Derzeit wohnen im Wohnstättenverbund drei Paare in eigenen Wohnräumen. Mehrere Bewohner/innen haben Freundschaften zu außenstehenden Personen.

Das Zusammenleben der Bewohner, Partnerschaften und Freundschaften orientiert sich an der Normalität.

Nach einer längeren Freundschaft und dem Aufbau von Vertrauen und einem partnerschaftlichen Umgang ist ein gemeinsames Wohnen für Paare möglich.

Grundsätzlich wird der Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft individuell mit den Bewohnerinnen/ern und ihren rechtlichen Vertretern geregelt.

"Sexualität ist mit dem Menschsein untrennbar verbunden. Sie umfasst alle Aspekte des Mann- oder Frauseins und ist bereits Teil der kindlichen Persönlichkeit. In der zwischenmenschlichen Beziehung ist Sexualität von großer Bedeutung für Werte wie Liebe, Nähe und Wärme, Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Erotik. Sie ist damit Ausdruck des Grundbedürfnisses, nicht allein sein zu wollen." (Aus dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe).

Diese Grundsätze sind im Wohnstättenverbund gültig.


5. Rechte und Schutz

Mitwirkung der Bewohner und der Angehörigen

Im Wohnstättenverbund wird zweijährig ein Heimbeirat gewählt. Fünf Bewohner können gewählt werden. Der Heimbeirat trifft sich alle vier- bis sechs Wochen. Die Anwesenheit des Wohnbereichsleiters bzw. der Hausleitung ist nach Einladung durch den Heimbeirat Pflicht.

Der Heimbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, wie z.B. Neuaufnahmen, Erweitungen, Neueinstellungen etc. zu informieren. Bei der Entscheidungsfindung hat er ein Mitwirkungsrecht.

Für alle Wohneinrichtungen besteht das Angebot eines Vertragshaus- und Zahnarztes. Auf eigenen Wunsch kann auch ein anderer Arzt gewählt werden. Der Hausarzt besucht die Einrichtungen alle zwei Wochen, der behandelnde Nervenarzt und Psychiater vierwöchentlich.