Der Werkstattrat ist die Vertretung der betreuten Mitarbeitenden der Donau-Ries-Werkstätten.
Die 7 gewählten Mitglieder setzen sich für die Rechte der Betreuten ein. Und sie haben immer ein offenes Ohr, wenn die Mitarbeitenden
- Probleme haben
- Vorschläge machen wollen oder
- sich beschweren möchten.
In regelmäßigen Sitzungen gibt es viele Themen zu besprechen, denn der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht bei folgenden Punkten
- Darstellung und Verwendung des Werkstattergebnisses
- Gesundheitsschutz (Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den 1. Arbeitsmarkt
- Gestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitskleidung, Abläufe, neue Verfahren)
- Versetzung von Mitarbeitenden, wenn die Betroffenen Mitwirkung wünschen
- Bauvorhaben und Werkstattveränderungen
Der Werkstattrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei folgenden Themen:
- Werkstattordnung und bei Verhaltensregeln in der Werkstatt
- Veränderung von Arbeits- und Pausenzeiten
- Regelungen, die das Arbeitsentgelt betreffen
- Urlaubsregelung (z.B. Schließtage)
- Fragen der Ernährung
- Fragen der Fort- und Weiterbildung und bei sozialen Aktivitäten
- Bei der Gestaltung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen