Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe, die sich an die gesamte Familie richtet.
Durch eine gezielte Verbindung von pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen sollen die Selbsthilfekompetenzen der Familie gestärkt werden.
Die SPFH richtet sich an Familien in Problemsituationen, die sich nicht in der Lage sehen, aus eigener Kraft Veränderungen herbeizuführen und den erzieherischen Auftrag adäquat zu erfüllen.
Pädagogische MitarbeiterInnen besuchen die Familien regelmäßig in ihren Wohnungen. Bei ihren Besuchen erleben die MitarbeiterInnen die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach naheliegenden und passenden Lösungen. Durch die Betreuung und Begleitung kann die Familie die Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung (wieder)gewinnen. In den meisten Fällen bedarf es hierzu einer längeren Zeitspanne.
Zentral für die SPFH sind die Arbeit im Bereich des familiären Heims und die Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis. Diese Vertrauensbasis ist sehr wichtig, da die Mitarbeit der Familie in diesem Prozess eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung des Ziels darstellt. Familienhilfe bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte, z.B. erzieherische Situation, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Elternteilen, gesundheitliche Situation von Eltern und Kindern, materielle Situation der Familie (einschließlich Wohnsituation), Verhältnis von Familie und sozialem Umfeld.
Vorrangiges Ziel der SPFH ist, das Familiensystem zu stabilisieren und so den Verbleib der Kinder in der Familie zu sichern. Auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der/dem pädagogischen MitarbeiterIn und der Familie werden Probleme und Ressourcen erkannt und Eigenverantwortlichkeit gestärkt. Durch den Ausbau und die Festigung lebenspraktischer, sozialer und erzieherischer Kompetenzen gelingt es der Familie, negative Verhaltensmuster zu durchbrechen, Handlungsalternativen zu erarbeiten und den familiären Alltag neu zu gestalten. Die konkreten Ziele der Familie werden gemeinsam mit der pädagogischen Mitarbeiterin und dem zuständigen Jugendamt in einem Hilfeplan festgeschrieben.