Sozialdienst
Der Sozialdienst ist ein notwendiger und gesetzlich vorgeschriebener Bereich einer jeden anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen.
Gut ausgebildetes Fachpersonal
• fördert die berufliche Qualifikation und berät bei der Wahl des Arbeitsplatzes.
• unterstützt die Mitarbeiter mit Behinderung bei der Lösung persönlicher und familiärer Fragen.
• informiert und berät über berufliche, soziale und medizinische Eingliederungsmöglichkeiten.
• organisiert die Durchführung der arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
• gibt Anregungen und Hilfen für die Freizeitgestaltung.
• organisiert Freizeiten und begleitet Projekte zur beruflichen Weiterbildung.
• gibt Hilfestellung bei Behördenfragen, wenn Eltern und Angehörige oder Betreuer Fragen im Zusammenhang mit Behörden haben.
• hilft bei der notwendigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern, bei der Einholung von Gutachten und der Kostenregelung.